Verhuurcentrum Breskens
Breskens strand
Breskens Strand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen

Bedingungen zum Mietvertrag 

( Übersetzung “Bepalingen huurcontract ")

1. Mieter und Vermieter sind nach Unterschrift des Mietvertrages an
die im Mietvertrag aufgenommen Bedingungen gebunden.
Der Vermieter, wie auf dem Mietvertrag angegeben, hat
Verhuurcentrum Breskens als Mietvermittler bevollmächtigt,
den Mietvertrag in seinem Namen abzuschließen


2. Bei der Vertragsunterschrift bezahlt der Mieter an den Vermieter ein
Handgeld von etwa 50% des Mietpreises. Das Handgeld gilt als
Vorauszahlung auf den Mietpreis und wird daher bei der Abrechnung
entsprechend abgezogen. Der Rest des Mietpreises ist spätestens
einen Monat vor Mietbeginn zu zahlen. Jede Ermäßigung ist nur gültig,
Wenn die Anzahlung(en) rechtzeitig (in voller Höhe) eingegangen ist/sind.


3. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum abgesprochenen
Zeitpunkt in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben.


4. Der Vermieter darf das Mietobjekt zu allen angemessenen Zeiten
besichtigen.


5. Der Vermieter darf nach Vertragunterschrift an der Einrichtung der
Mietobjektes nichts verändern, das den Wohnkomfort oder die
Qualität der Einrichtung vermindern würde.


6. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten.
Weiterhin dürfen nicht mehr Personen, als im Mietvertrag
eingetragen sind, im Mietobjekt übernachten, es sei denn, es sei
denn, der Vermieter hat vorher schriftlich zugestimmt. Sollte das
ohne Zustimmung trotzdem passieren, wird der Mietvertrag sofort
ungültig.


7. Der Mieter soll das Mietobjekt mit der gebotenen Sorgfalt bewohnen,
wobei er sich verpflichtet, alle Schäden (außer Brandgefahren), die
durch sein Zutun oder Nachlässigkeit am Mietobjekt, der Einrichtung
dem Hausrat oder sonstigem entstehen, direkt zu begleichen.
Dasselbe gilt für den Verlust von Gegenstãnden des Mietobjektes,
der Einrichtung oder des Hausrates.


8. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt
mit seiner sich darin befindenden Einrichtung sauber zu übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich die Endreinigung von einem selbständig
arbeitenden Serviceteam erledigen zu lassen. Hierzu zahlt der Mieter
bei dem Schlüsselerhalt eine Garantiesumme, zur Übergabe am
Serviceteam, am Vermieter.


9. Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies im
Mietvertrag vermerkt ist.


10. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienverbleib
gebrauchen. Er darf z.B. dort kein Geschãft ausüben.


11. Es ist verboten, im Mietobjekt andere Einrichtungen für Kochen ,
Waschen oder Heizen zu gebrauchen als die, die vom Vermieter im
Mietobjekt installiert sind.


12. Der Mieter muss selbst Bettwäsche und Handtücher mitbringen,
sofern anderes installiert sind.


13. Es ist verboten, durch Musik oder Sonstiges übermäßigen Lärm zu
verursachen.


14. Das Mietobjekt wird dem Mieter zur Verfügung gestellt mit Übergabe
des Hausschlüssels.


15. Vom Mieter wird angenommen, dass er das Mietobjekt und das darin
enthaltene Inventar nach Inventarliste akzeptiert, es sei denn, er
protestiert innerhalb vier Stunden nach beziehen des Mietobjektes
beim Mietbüro „Breskens“ . Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch
zum Ende der Mietzeit zu unterschreiben, dass das Mietobjekt mit
dem sich drin befindlichen Inventar gemäß der in Mietobjekt
befindlichen Inventarliste vollständig dem Vermieter zur Verfügung
steht.


16. Jeder Mieter ist verpflichtet eine Kaution zu bezahlen. Die Höhe der
Kaution wird im Mietvertrag aufgenommen. Wenn die Wohnung am
ende der Mietperiode schadenfrei und sauber übergeben wird,
bekommt der Mieter die Kaution zurück. Ein eventueller Beitrag des
Mieters zu den Nebenkosten muss vorweg vereinbart und im
Mietvertrag vermerkt sein.


17. Der Mieter darf die Betten im Mietobjekt nicht ohne Bettwäsche
benutzen. 
Sollte keine Bettwäsche im Mietobjekt sein, muß der Mieter diese
selbst mitbringen bzw. Mieten.


18. Im Falle, dass das Mietobjekt zu Beginn der Mietperiode dem Mieter
wegen höhere Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist
der Vermieter verpflichtet sich zu bemühen, dem Mieter einen
gleichwertigen Verbleib anzubieten, sofern dieser das möchte. Der
Mieter hat allerdings im oben genannten Fall keinen
Rechtsanspruch an den Vermieter.


19. Der Vermieter muss nicht für Diebstahl oder Beschädigung des
Eigentums des Mieters haften, es sei denn, die gestohlenen oder
beschädigten Güter sind gegen Empfangsbestätigung in
Verwahrung genommen.


20. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag als aufgehoben(Storniert) zu
betrachten, und zwar ohne Richterspruch, wenn:
a) die Anzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gezahlt wurde;
b) zu Beginn der Mietperiode die volle Mietsumme nicht bezahlt
ist;
c) der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt;
d) der Mieter das Mietobjekt nicht an dem Tag, an dem die
Mietperiode beginnt, vor 16.00 Uhr bezieht, ohne schriftlich,
telefonisch oder telegrafisch mitgeteilt zu haben, dass er das
Mietobjekt während der Mietperiode später bezieht.

21. Wenn der Mieter aus irgend welchen Gründen den Mietvertrag
rückgängig macht oder ohne ausdrückliche Stornierung von seinen
Mietrechten nicht oder nur teilweise Gebrauch macht, muss er dem
Vermieter eine Entschädigung bezahlen:
a) 15 % des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet),
wenn die Stornierung mehr als drei Monate vor dem Beginn der
Mietperiode ausgesprochen wird;
b) 50% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet),
wenn die Stornierung zwischen einem und drei Monaten vor
dem Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird;
c) 75% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet),
wenn die Stornierung zwischen einem Monat und einer Woche
vor dem Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird;
d) 100% des Mietbetrages (Nebenkosten nicht eingerechnet),
wenn die Stornierung weniger ist als eine Woche vor dem
Beginn der Mietperiode ausgesprochen wird.
e) Die Buchungskosten werden nicht zurück erstattet.

Im Falle einer Umbuchung gelten die alten Stornierungsdaten.


22. Jugendliche unter 21 Jahren und Gruppen sind nicht ohne
Begleitpersonen in den Mietobjekten zugelassen.


23. Im Falle dass eventuelle Uneinigkeiten zwischen Mieter und
Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder weiterer
Übereinkünfte entstehen, sollten beide Parteien sich bemühen, zu
einer friedlichen Lösung zu kommen. Wenn das nicht möglich ist, ist
Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters. Und alles geschieht
gelang Niederländisches Gesetz.
Alle Angaben ohne Gewähr vor Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung.